
Deutsch Kurzhaar Foto: Carina Schmidt
Warum ist ein ausgebildeter Jagdhund notwendig?
Eine sachgerechte Jagdausübung ist ohne gut ausgebildete Jagdhunde nicht möglich. Aus diesem Grund verpflichtet der hessische Gesetzgeber alle Jägerinnen und Jäger bei der Jagdausübung einen brauchbaren Jagdhund zuführen.
§ 28 HJagdG – Jagdhundehaltung
(1) Bei der Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagdart auf Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche sind jeweils brauchbare Jagdhunde zu verwenden.
(2) Die Jagdbehörde kann Jagdausübungsberechtigte zur Haltung eines zur Nachsuche brauchbaren Jagdhundes verpflichten, sofern sie nicht nachweisen, dass ihnen brauchbare Jagdhunde anderer Hundehalter regelmäßig zur Verfügung stehen.
Unsere Jagdhunde sind „Arbeitshunde“, die eine spezielle Ausbildung benötigen, damit sie ihre Arbeitsaufgaben richtig ausführen können. Ein verantwortungsvoller Hundeführer sollte – ungeachtet der Gesetzgebung – darauf bedacht sein, seinem Hund eine solide Grundausbildung zu ermöglichen. Entscheidend dabei sind nicht Prüfungen die eine Zucht mit dem Jagdhund ermöglichen, sondern vielmehr Prüfungen zur jagdlichen Brauchbarkeit, deren Inhalte direkt an die eigene Jagdausübung anknüpfen. Diese Inhalte werden in einem Hundeführerlehrgang des Jagdvereins Diana Hünfeld e. V. vermittelt. Die kontinuierliche Arbeit – beginnend im Welpenalter – fördert die Teambildung zwischen Hund und Hundeführer. Schon kleine Lernfortschritte bereiten Freude und stärken das Vertrauen in die Leistungen des eigenen Hundes. Während der Jagdausübung kommt es vor, das sich ein beschossenes Stück Wild noch einige Meter vom Anschuss – z.B. in eine Dickung flüchtet. In dieser Situation ist es nicht nur beruhigend, sondern auch absolut notwendig (Tierschutz) einen brauchbaren Jagdhund für die kurze Nachsuche zur Hand zu haben. Der eigene Hund, als Jagdbegleiter, auf dessen Leistungen und Gehorsam man im Zweifelsfall vertrauen und sich auch verlassen kann, gibt dem Hundeführer ein gutes Gefühl.
Die Gründe, den Hundeführerlehrgang und die Brauchbarkeitsprüfung zu absolvieren sind vielschichtig. Mitunter legt der Lehrgang einen soliden Grundstock, auf den man aufbauen kann. Auch über den Lehrgang und die Prüfung hinaus, sollten Übungseinheiten mit dem Hund fortgeführt werden um das Erlernte weiter zu vertiefen und zu verbessern.
Der Jagdverein Diana Hünfeld bietet jedes Jahr einen Hundeführerlehrgang zur „Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit“ an.
Wann und Wo findet der Lehrgang statt?
Der Vorbereitungskurs beginnt in der Regel im März eines jeden Jahres, mit einem Vorgespräch im Revier Schenklengsfeld / Unterweisenborn und endet im September / Oktober mit ablegen der Brauchbarkeitsprüfung. Infos zu den Terminen werden rechtzeitig auf der Homepage vom Jagdverein Diana Hünfeld bekannt gegeben.
Was kostet der Lehrgang?
Infos dazu auf Anfrage bei der Lehrgangsleiterin Cornelia Schmidt.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich mit meinem Hund zur Prüfung zugelassen werde?
(1) Zugelassen sind Jagdhunde, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse eines dem JGHV als Mitglied angehörenden Zuchtvereines eingetragen sind und eine Ahnentafel besitzen.
(2) Zugelassen sind auch Jagdhunde, deren Rasse im JGHV vertreten ist oder die eine Prüfungszulassung des JGHV haben und die eine von der FCI anerkannte Ahnentafel besitzen.
(3) Hunde ohne Papiere können nur zugelassen werden, wenn sie dem Phänotyp einer vom JGHV vertretenen Rasse entsprechen und eine von dem betroffenen Zuchtverein ausgestellte Registrierbescheinigung besitzen oder die als direkte Nachkommen (F 1-Generation) aus einer Verpaarung stammen, deren Elterntiere beide Jagdgebrauchshunde gem. Abs. 1 sind.
(4) Die Identität des jeweiligen Hundes ist durch Tätowierung bzw. Chip in Verbindung mit einem Heimtierausweis der EU, einer Registrierbescheinigung oder einer Ahnentafel nachzuweisen. Hunde, deren Identität nicht erwiesen ist, werden von der Prüfung ausgeschlossen.
(5) Nicht zugelassen werden Hunde, die aus einer Verpaarung stammen, bei der mindestens ein Elternteil einer Rasse angehört, die in der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
vom 22.1.2003 (GVBl. I, 2004, S. 54) in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt wird.
(6) Nicht zugelassen sind Hunde, die ihre Brauchbarkeit bereits durch eine andere ggf. gleichgestellte Prüfung nachgewiesen haben.
(7) Der Hundeführer eines zur Prüfung zugelassenen Hundes soll im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Der Prüfungsleiter kann im begründeten Einzelfall eine Ausnahme zulassen.
(8) Ein Hundeführer darf auf einer Brauchbarkeitsprüfung nicht mehr als zwei Hunde führen.
(9) Zuzulassen sind vorrangig Jagdhunde, deren Eigentümer oder Führer ihren Wohnsitz oder ihre ständige Jagderlaubnis in Hessen haben.
Was wird in der Prüfung abverlangt?
Die meisten Prüfungsordnungen sind mittlerweile nach gutem Vorbild in Module oder auch Fachgruppen aufgeteilt.
Auf das Fach Allgemeiner Gehorsam wird besonderen Wert gelegt.
Folgendes ist Umfang und Inhalt der Brauchbarkeitsprüfung..
(1) Die jagdliche Eignung eines Hundes kann entsprechend seinem zukünftigen Einsatzbereich und seiner Zugehörigkeit zu einem Jagdhundeschlag in folgenden
Prüfungsfächern geprüft und festgestellt werden:
- Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild) mit Leistungsnachweis Wasserarbeit auf der Schwimmspur einer Stockente im Rahmen der Prüfung alternativ auf der Schwimmspur einer Stockente im Rahmen der Jagdausübung;
- Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild) ohne Leistungsnachweis Wasserarbeit,
- Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild,
- Brauchbarkeit für die Stöberarbeit;
- Brauchbarkeit für die Baujagd.
- Voraussetzung für den Besuch des Kurses ist ein im Gehorsam gut durchgearbeiteter Hund.
Wie kann ich mich zum Lehrgang anmelden?
Lehrgangsleiterin Cornelia Schmidt
E-Mail: cornsch@googlemail.com
Tel.: +49 151 56 08 7135
Anmeldungen sind jederzeit möglich, auch Nachzügler sind bei allen Lehrgängen Herzlich Willkommen. Wer den offiziellen Kursbeginn verpasst – einfach nachfragen!
Zur Person
Mein Name ist Cornelia Schmidt, wohnhaft in Schenklengsfeld, seit frühster Kindheit hatte ich mit Jagdhunden zu tun, sowie mit der Jagd und der Liebe zur Natur, die bis heute geblieben ist. Meinen Jagdschein habe ich im Jagdverein Diana Hünfeld e. V. im Jahr 1988/89 mit der Jägerprüfung absolviert. Im Jahr 1989 führte ich meinen ersten Deutsch-Drahthaar erfolgreich zu Prüfungen, sowie einen zweiten Deutsch-Drahthaar. Im Moment führe ich einen Bayrischen Gebirgsschweißhund. Ehrenamtlich betreue ich die Ausbildung von Jagdhunden seit 2007.
Ab 2015 übernahm ich den Vorbereitungskurs zur Erlangung der Brauchbarkeitsprüfung in einem Jagdverein. Ab 2019 bin ich für den Jagdverein Diana Hünfeld e. V. tätig. Mir liegt viel an der Zusammenarbeit zwischen Mensch und Hund, um aus einem Jagdhund einen guten Jagdgefährten, Familienhund und Begleiter fürs Leben auszubilden. Im März 2015 legte ich die Prüfung bei dem zuständigen Veterinäramt ab, um die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f TierSchG für das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden für Dritte und für die Anleitung der Hunde zu erhalten.
Diese Erlaubnis ist seit 2014 erforderlich.