Formblatt der Sachkundigen Person für die Abgabe von Groß- und Kleinwild

sofern Wildpret

a) an den Großhandel/(Wildhandel), oder
b) zerwirkt an die Gastronomie, oder
c) über 100 km vom Erlegungsort entfernt, oder
d) an EU- zugelassene Metzgereien oder
e) Kleinwild (Hasentiere u. Federwild)

abgeben bzw. in den Verkehr gebracht (z.B. auch verschenken) wird.

Sachkundige Person ist, wer die Jägerprüfung nach dem 01.02.1987 abgelegt hat. Aber auch für den Personenkreis dieser Sachkundigen empfiehlt der LJV eine Schulung zur kundigen Person, da der Jäger im Zweifelsfall nachweisen muss, dass er mit den neuen EU-Vorgaben, die ab dem 01. Januar 2006 gültig sind, vertraut ist. (vgl. Hessenjäger Juli 2007, S. 19)

Wer bereits jetzt schon eine vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) zugelassene Schulung zur Sachkundigen Person nach EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Rates vom 29. April 2004 absolvieren will, der kann einen Lehrgang bei der HEI-KU Schulungen GbR, Zum Galberg 15, 34560 Fritzlar belegen.

Der Lehrgang kostet 40,– Euro und findet in Melsungen statt. Nähere Informationen gibt es unter www.heiku-schulungen.de oder unter Tel. 05603/919926 (Mo.-Fr. 09:00 – 12:00 Uhr). Die Schulung wird sehr qualifiziert von dem Dozenten Ltd. Veterinärdirektor Dr. Heil und Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen Dr. Kusan durchgeführt. Dieser Lehrgang ersetzt jedoch nicht die Schulung zur Entnahme von Trichinenproben beim Wildschwein, zumal die Zulassung zur Entnahme von Trichinenproben durch das örtlich zuständige Veterinäramt mittels Übertragung nach § 22a Abs. 1 Satz 2 des Fleisch-hygienegesetzes zu erfolgen hat.

Da in Hessen gemäß Erlass des HMULV bis Ende 2009 eine Übergangsfrist besteht, sieht der LJV Hessen keine Notwendigkeit, dass sich die hessischen Jägerinnen und Jäger bereits jetzt zur „kundigen Person“ schulen lassen. Der Jagdverein wird nach Vorlage des Schulungs- konzeptes des LJV Hessen bzw. des DJV einen örtlichen Lehrgang anbieten. Das ertellte Formular ist an den Entwurf des LJV Bayern angeleht und soll diejenigen Mitglieder unterstützen, die sich zum Thema „Fleisch von frei lebendem Wild“ bereits jetzt schon auseinander setzen wollen.

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Rates vom 29. April 2004 steht für Interessierte ebenfalls zum Download bereit.

gez. J. Hartmann
(Schatzmeister)

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