Neue Regelung zur Bejagung des Waschbären im Landkreis Fulda
Seit dem 1. August 2026 gilt im Landkreis Fulda eine neue Allgemeinverfügung zur tierschutzgerechten Tötung von lebend gefangenen Waschbären im befriedeten Bezirk. Die Regelung gilt zunächst bis zum 31. Juli 2027. Dokumente dazu: Präsentation der Infoveranstaltung vom Landkreis Fulda Allgemeinverfügung Schießerlaubnis Waschbären Was ist neu? Für entsprechend berechtigte und sachkundige…


