Voraussetzungen für die Erlangung des Jagdscheines

  • Besuch eines nach § 4 Jägerprüfungsordnung zugelassenen Lehrganges
  • Teilnahme an mindestens 2 Treib- oder Drückjagden
  • Teilnahme an mindestens 2 kynologischen Veranstaltungen (Hundeprüfungen)
  • Teilnahme an 5 Übungsterminen auf den laufenden Keiler
  • Teilnahme an 5 Übungsterminen mit der fangschusstauglichen Kurzwaffe
  • Teilnahme an den Vortragsabenden des Jagdvereines
  • Besuch einer Trophäenschau (wird abgesprochen)
  • Mitwirkung bei allen praktischen Arbeiten im Revier z.B. Bau von 2 Hochsitzen

Den Besuch der vor genannten Veranstaltungen sowie alle praktischen Übungen und Tätigkeiten im Revier müssen Sie sich jeweils in der „Grünen Karte“ bestätigen lassen. Die „Grüne Karte“ wird beim ersten Unterricht des Lehrgangsleiters ausgehändigt.

Die Lehrgangsgebühr beträgt zum Lehrgang 2008/09 voraussichtlich 750,00 € und enthält bereits das erforderliche Lehrgangsmaterial (Heintges Lehrsystem, Hess. Jagdgesetz/Bundesjagdgesetz, Ausbildungs-Rahmenplan), Schießstandgebühren für den Stand Roßkuppe und eine Jungjäger Unfall- und Haftpflichtversicherung. In der Lehrgangsgebühr ist der Mitgliedsbeitrag des Jagdvereines für das laufende Jahr ebenfalls enthalten. Der „Hessenjäger“ als Mitteilungsorgan des Landesjagdverbandes wird mit der verbindlichen Anmeldung per Post zugestellt. Für die folgenden Jahre wird der Jahresbeitrag von zur Zeit 60,00 € fällig.

Neben den Kosten eines polizeilichen Führungszeugnisses und den Prüfungsgebühren fallen noch die Kosten der Schießstandbenutzung auf fremden Ständen (z.B. wenn die Schießprüfung in Friedewald statt findet mit rd. 3,00 € je Schießtermin, ca. 15,00 €), Munition (200 – 300 €) und die Prüfungsgebühr (150,00 €) an.

Zu dem vor genannten Kostenrahmen von rd. 1.200,00 € kommen noch Fahrt- und Verpflegungskosten nach persönlichem Aufwand hinzu.

Schrotmunition im Kaliber 12 als auch Kugelmunition für die vereinseigenen Waffen kann auf dem Schießstand erworben werden.

25 Schuss Schrot: 5,00 €
Kugelschuss: 1,00 € – 1,10 € je nach Kaliber

Für den Schrotschuss gilt maximale Schrotstärke 2,5 mm und 28 Gramm Vorlage, für den Büchsenschuss hochwildtaugliches Kaliber mindestens 6,5 mm.

Bei Fragen wenden Sie sich an den Lehrgangsleiter unter Tel.: 0171/16 77 350.

Eiterfeld, den 11.08.2007

gez. Joerg Hartmann
(Lehrgangsleiter)

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