Voraussetzungen für die Erlangung des Jagdscheines
Besuch eines nach § 4 Jägerprüfungsordnung zugelassenen Lehrganges Teilnahme an mindestens 2 Treib- oder Drückjagden Teilnahme an mindestens 2 kynologischen Veranstaltungen (Hundeprüfungen) Teilnahme an 5 Übungsterminen auf den laufenden Keiler Teilnahme an 5 Übungsterminen mit der fangschusstauglichen Kurzwaffe Teilnahme an den Vortragsabenden des Jagdvereines Besuch einer Trophäenschau (wird abgesprochen) Mitwirkung…